Radio Hamburg darf ‚Hamburg meine Perle’ nicht parodieren.
Sender unterliegt im Rechtsstreit um die sog. Zweitliga-Version
Mitteilung vom 27.09.2013
Der Melodieschutz von Werken der Musik verbietet es, die Musik eines vorbestehenden Gesangswerkes mit einem neuen Text zu verbinden. Das bestätigte nach einer entsprechenden erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Hamburg nun auch das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Verfügungsverfahren des Künstlers Lotto King Karl gegen den Hamburger Lokalsender Radio Hamburg.
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