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4. Folge des Podcasts der Kanzlei Michow & Ulbricht

Veranstaltungsvertragsrecht I (Zustandekommen von Verträgen)

Belastbare Vertragsvereinbarungen zwischen Künstlern, Veranstaltern und Agenturen sind eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Veranstaltungs-Business. Häufig scheitern Vertragsabschlüsse zwischen Agenturen und Veranstaltern an falschen Vorstellungen über die Voraussetzungen des Zustandekommens von Verträgen. Ausführlich und verständlich erklärt Rechtsanwalt Prof. Jens Michow zusammen mit seiner Gesprächspartnerin, der Veranstalterin, Inke Möller, warum ein „wir sind uns einig“ nicht zwangsläufig bedeutet, dass damit auch ein Vertrag zustande gekommen ist. In der fünften Episode von „Live Entertainment Law für Profis“ erläutert der Veranstaltungsrechtsexperte die Probleme des mündlichen Vertragsschlusses und erklärt, wie auch bereits in der Phase zwischen Abschluss der Vertragsverhandlungen und Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Der Hörer erhält wertvolle Tipps zu den Rechtsfolgen von kaufmännischen Bestätigungsschreiben, Schadensersatzansprüchen aufgrund vorvertraglicher Schuldverhältnisse und zum Erfordernis der sorgfältigen Differenzierung zwischen Eigen- und Fremdgeschäften bei der Künstlervermittlung.

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Youtube:
https://youtu.be/9gTc_Ud7mz0

Herausgeber:

Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht

Lenhartzstr. 15

20249 Hamburg

Tel: +49 40 460567

Mail: podcast@michow-ulbricht.de

Web: www.michow-ulbricht.de