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Über uns

Die Kanzlei

Seit 30 Jahren sind wir maßgeblich daran beteiligt, die Strukturen der deutschen Musik- und Veranstaltungswirtschaft mit unserer rechtlichen Expertise und unseren Erfahrungen aus der Branchenpraxis mitzugestalten.

Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen im Vertrags-, Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht aber auch dem branchenspezifischen Steuer- und Künstlersozialversicherungsrecht der Live Entertainment-, Veranstaltungs- und Musikbranche.

Wir kennen die besonderen Herausforderungen der Praxis aus eigener praktischer Erfahrung. Das erleichtert wesentlich die Würdigung der rechtlichen Fragestellungen.
mitzugestalten.

Unsere profunden Kenntnisse der wirtschaftlichen Zusammenhänge in der nationalen sowie internationalen Veranstaltungs- und Musikwirtschaft sowie die Kenntnisse ihrer Berufssparten und Unternehmen und deren Herausforderungen erleichtern.

Herausragende Mandate

Zu den herausragenden Mandaten unserer Kanzlei zählen u.a.:
Klärung der Reichweite der Künstlersozialabgabepflicht von Künstlervermittlern und Tourneeveranstaltern
Musterverfahren zur Abgrenzung von erlaubter Nutzung und dem Plagiat von Musical-Rechten
Musterverfahren zu den Unterlassungsansprüchen von Veranstaltern gegen Anbieter im Ticketzweitmarkt
Schiedsgerichts- und Rechtsverfahren gegen die GEMA zur Angemessenheit von Veranstaltertarifen
Abwehr von Ansprüchen der GEMA bei Aufführung sog. GEMA-freier Musik
Abwehr des Vorwurfs der verbotenen Nutzung von Urheberrechten und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei Musicalaufführungen
Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch falsche Berichterstattung über einen prominenten Künstler
Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen wegen unerlaubter Bearbeitung und Verbreitung des Musikwerks ‚Hamburg meine Perle‘
Unterlassungsverfahren wegen rechtswidriger Registereintragung und Nutzung der Marke Boney M
Verfahren zur Haftung des Vergütungsschuldners für die inländische Steuerpflicht beschränkt steuerpflichtiger Künstler und Veranstalter;

Tätigkeitschwerpunkte

Medienrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet sondern eine Querschnittsmaterie, deren Grundlagen in einer Vielzahl von Gesetzen und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu finden sind.