Die Anwälte
Experte Veranstaltungsrecht, Prof. Jens Michow
37 Jahre lang hat Prof. Jens Michow (Wikipedia), bis Ende 2022 als geschäftsführender Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftszweiges genommen. Er ist mit den Kulturpolitikern und politischen Gremien in Berlin aller Parteien bestens vernetzt. Seit 17 Jahren ist er Mitglied des Beirats der Künstlersozialkasse. Er hat die Interessen der Kulturveranstalter bei der Gesetzgebung des Künstlersozialversicherungsrechts vertreten und Einfluss auf die Gesetzgebung zur beschränkten Steuerpflicht („Ausländersteuer“) sowie der branchenrelevanten Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts genommen. Während der Corona-Pandemie hat Prof. Michow die sog. Gutscheinregelung initiiert und an der Entwicklung diverser Förderprogramme – u.a. Neustart Kultur, dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, sowie der November-/Dezemberhilfe – mitgearbeitet.
Prof. Michow war viele Jahre als Dozent für Recht an den Hochschulen für Musik und Theater in Hamburg und München tätig. Zusammen mit Dr. Ulbricht verfasste er 2014 ein wissenschaftliches Handbuch zum Veranstaltungsrecht, dessen Neuauflage Anfang 2024 in zweiter Auflage im Verlag C.H. Beck erscheinen wird. Die Mandantschaft von Prof. Michow profitiert neben seinem rechtlichen Fachwissen von seinen jahrzehntelangen Erfahrungen in allen Bereichen des Live Entertainment-Marktes, u.a. als Gründer und langjähriger Geschäftsführer der Konzertagentur ‚Michow Concerts + Management‘, Gründer eines der ersten deutschen Independant Labels ‚antagon Musikgesellschaft‘.
Experte Veranstaltungsrecht, Dr. Johannes Ulbricht
Dr. Johannes Ulbricht ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Neben seinem Studium der Rechtswissenschaft hat er an der Universität Hamburg Kulturmanagement studiert. Hauptsächlich berät Dr. Ulbricht nationale und internationale Künstler, Künstlermanager und Veranstalter von Tourneen, Konzerten, Festivals und Musicals in rechtlichen Angelegenheiten. Er leitet die von ihm gegründete Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR), der Verwertungsgesellschaft für das Leistungsschutzrecht des Veranstalters. Darüber hinaus unterrichtet Dr. Ulbricht bei der Deutschen Anwaltsakademie und ist Mitglied des Fachausschusses Urheberrecht des Deutschen Kulturrats. Seit 2003 ist er Justiziar und rechtlicher Berater für die Mitglieder des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft. In dieser Rolle ist er auch an den Verhandlungen über GEMA-Tarife und Gesamtverträge für Konzertveranstaltungen beteiligt. Dr. Ulbricht hat juristische Fachartikel verfasst und ist gemeinsam mit Prof. Jens Michow Co-Autor des Handbuchs „Veranstaltungswirtschaft – Das Recht der Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen,“ das beim Verlag C.H. Beck 2024 in der zweiten Auflage erscheinen wird. Zusätzlich zu seiner juristischen Arbeit ist er auch Autor mehrerer Romane.
Mit großem Engagement engagiert sich Dr. Ulbricht für die Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Kulturwirtschaft. Dr. Ulbricht hat wegweisende Gerichtsentscheidungen bei dem Kampf gegen Betreiber von Ticket-Zweitmarkt Plattformen, zu gewerbesteuer- und umsatzsteuerrechtlichen Rechtsfragen erstritten. Seine Arbeitsschwerpunkte sind das Vertrags-, Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie das Recht der Verwertungsgesellschaften. Insbesondere rechtliche Auseinandersetzungen über die Angemessenheit von Vergütungsforderungen der GEMA zählt zu den Schwerpunkten der Arbeit von Dr. Ulbricht. Dank seiner profunden Kenntnisse der wirtschaftlichen Zusammenhänge der nationalen und internationalen Veranstaltungs- und Musikwirtschaft ist er mit den Herausforderungen der Praxis bestens vertraut.
Unser Team
Unsere Erfahrung
Seit 30 Jahren engagieren wir uns als renommierte Anwaltskanzlei in Hamburg. Wir gestalten aktiv die Musik- und Veranstaltungswirtschaft in Deutschland mit. Unser tiefes Fachwissen und unsere Praxiserfahrung sind entscheidend.
Unser Mehrwert
Unsere tiefen Kenntnisse der wirtschaftlichen Aspekte in der nationalen und internationalen Veranstaltungs- und Musikwirtschaft sind ein unschätzbarer Vorteil für unsere Mandanten.
Unsere Expertise
Wir decken Vertrags-, Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht ab, auch in Steuer- und Sozialversicherungsfragen. Dies gilt besonders für Live-Entertainment, Veranstaltungen und Musik.
Unser Verständnis
Durch unsere eigene Erfahrung in der Branche verstehen wir die Herausforderungen unserer Mandanten. Das ermöglicht uns, rechtliche Fragen besser zu beurteilen.