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Schwerpunkte im Live-Entertainment und Veranstaltungsrecht

Tätigkeitschwerpunkte

Seit fast 30 Jahren hat die Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht ihren Arbeitsschwerpunkt im Medienrecht und in den Querschnittsmaterien des Live Entertainment-, Kulturveranstaltungs- , Games-Rechts dem Recht der Verwertungsgesellschaften. Aber auch im Künstlersozialversicherungsrecht sowie dem branchenrelevanten Steuerrecht erhalten Sie von uns kompetenten Rechtsrat. Zu unseren Mandanten zählen namhafte Künstler, Veranstaltungsunternehmen, Vermittlungs- und Gastspielagenturen sowie Betreiber von Spielstätten. Unsere Mandantschaft profitiert nicht nur von unserer rechtlichen Expertise in diesen speziellen Rechtsbereichen, sondern auch von unseren jahrzehntelangen Erfahrungen in der Praxis – als Veranstalter, Künstlermanager, und Künstleragent (Michow Concerts + Management GmbH) , Betreiber eines der ersten Independent-Labels, Musikverleger (antagon Musikgesellschaft)  und Spieleentwickler.

Unsere Expertise im Live Entertainment und Veranstaltungsrecht

Die jahrzehntelange Praxis als Konzertveranstalter, Künstlervermittler und -manager einerseits und Lobbyist für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kulturveranstaltungswirtschaft andererseits, prädestiniert Prof. Michow als Berater in allen Rechtsfragen und Streitigkeiten in den Bereichen des Live-Entertainments und der Musikwirtschaft. Während er seine praktischen Erfahrungen in die Vertragsberatung, Insolvenzberatung und die Beitreibung von Forderungen einfließen lässt, profitieren seine Mandantin von seiner lobbyistischen Einflussnahme auf die Gesetzgebung des Künstlersozialversicherungsrechts, der branchenrelevanten Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts und der beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstler und Produktionsgesellschaften in Deutschland. Von seiner intensiven Mitarbeit an den diversen Förderprogrammen der Corona-Zeit, insbesondere an der November-/Dezemberhilfe, den Überbrückungshilfen, sowie dem Sonderfonds für Kulturveranstalter kommt Mandanten zu Gute, die sich in zunehmendem Umfang gegen die Ablehnung von Förderanträgen oder die Rückforderung gewährter Hilfen wehren müssen.

Unsere Expertise im Urheber– und Markenrecht

Als Fachanwalt für Urheberrecht liegt der Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Ulbricht in der Beratung in allen Rechtsfragen des Urheberrechts, des Marken – und Wettbewerbsrechts sowie dem Recht der Verwertungsgesellschaften. Im Kampf gegen den Ticketzweitmarkt hat Dr. Ulbricht für die Kulturveranstaltungsbranche bahnbrechende Präzedenzentscheidungen gegen Ticketverkaufsplattformen erstritten. Als Jurist und Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft für das Leistungsschutzrecht der Veranstalter, der GWVR, und aufgrund seiner Mitwirkung an den Verhandlungen mit der GEMA über den Abschluss der Gesamt- und Tarifverträge für die Konzertveranstaltungswirtschaft kommen seinen Mandanten bei Auseinandersetzung mit der GEMA über die Angemessenheit von Vergütungsforderungen zu Gute.