Veranstaltungsvertragsrecht II (Nichteinhaltung und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen)
In der 5. Folge von Live Entertainment Law für Profis, dem Podcast-Tutorial der Kanzlei Michow&Ulbricht Rechtsanwälte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Veranstaltungsbranche, knüpft Prof. Jens Michow im Gespräch mit der Veranstalterin Inke Möller an die 4. Episode, und damit die erste von drei geplanten Tutorials zum Veranstaltungsvertragsrecht, an. Nachdem es dort um die Bindungswirkung von per E-Mail getroffenen Auftrittsverträgen ging, sprechen die beiden nun über die Rechtsfolgen der Nichteinhaltung zustande gekommener Verträge sowie die rechtlichen Konsequenzen von Unmöglichkeit der Vertragserfüllung und der Schlechterfüllung von Verträgen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele stellt der Veranstaltungsrechtsexperte dar, in welchen Fällen die Parteien das Unmöglichwerden einer Vertragserfüllung zu vertreten und in welchen Fällen sie es nicht zu vertreten haben und mit welchen rechtlichen Konsequenzen sie jeweils zu rechnen haben. Dabei gehen die Gesprächspartner beispielsweise der Veranstaltungsabsage wegen schlechten Wetters, der Vertragskündigung wegen angeblicher Verletzung eines vereinbarten Gebietsschutzes oder rechtsextremer Äußerungen eines Künstlers ein. Von besonderem Interesse für die Praxis dürfte auch die Auseinandersetzung mit der Frage sein, welche Ansprüche Künstlern bzw. ihren Agenturen zustehen, wenn ein Partner einen unstreitig geschlossenen Vertrag kündigt.
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Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht
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