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Verwaltungsrecht

FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

Sofern aus Ihrer Sicht ein für Sie nachteiliger Bescheid einer Behörde wie zB des Finanzamts oder – wie es gerade häufig geschieht – der bei den Kulturbehörden der Länder angesiedelten Bewilligungsstellen für Zahlungen aus dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen oder der Bewilligungsstellen der Länder für die Zahlung der Überbrückungshife – unrechtmäßig, können sie dagegen zunächst Widerspruch einlegen. Die Behörde oder Bewilligungsstelle prüft dann Ihren Widerspruch und erlässt einen neuen Bescheid. Wird damit Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie dagegen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht oder zB Finanzgericht Klage einreichen.

Das kommt darauf an.  Zunächst ist entscheidend, ob es sich um eine privat betriebene Veranstaltungshalle oder um eine öffentliche Einrichtung handelt, Während private Hallenbetreiber im Rahmen der Privatautonomie selbst entscheiden können, wem sie ihre Halle vermieten, ist Rechtsgrundlage für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung das jeweilige Landes-, Stadt- oder Gemeinderecht i.V.m. den allgemeinen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen, wie insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG.

Eine rechtssichere Beantwortung der Frage setzt daher zunächst die Prüfung der jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Vermietung voraus. Von Bedeutung könnte dafür auch die Frage sein, ob die jeweilige Halle in der Umgebung die einzige Spielstätte ist und damit quasi ein Monopol hat, oder ob auch alternative Spielstätten zur Auswahl stehen.

Sofern Ihr Antrag auf Überbrückungshilfe abgelehnt wird oder gewährte Hilfen zurückgefordert werden, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Mit einem weiteren Bescheid wird Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihres Widerspruchs mitgeteilt. Ist auch dieser Bescheid für Sie nachteilig, können Sie gegen die jeweilige Förderbank Klage erheben.

Dabei ist zu beachten, dass es sich bei Förderungen um Billigkeitsleistungen handelt, auf deren Gewährung  kein rechtlicher Anspruch besteht. Über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitsgrundsatz kann ein Anspruch allerdings dann bestehen, wenn die in den jeweiligen FAQ dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis der Beklagten auch positiv verbeschiedet werden.

Unsere Kanzlei führt derzeit diverse Verfahren gegen die Versagung von Förderleistungen und zunehmend auch Verfahren wegen der Rückforderung bereits gewährter und ausgezahlter Förderungen. Leider dauert es aufgrund der Überlastung der Verwaltungsgerichte regelmäßig  außerordentlich lange, bis ein Verhandlungstermin anberaumt wird, sodass über den Ausgang dieser Verfahren noch nicht berichtet werden kann.

Allgemeine Informationen zum Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht spielt eine zentrale Rolle in modernen Gesellschaften, da es die Beziehung zwischen Bürgern und staatlichen Behörden regelt. Diese spezielle Rechtsdisziplin dient dazu, die Macht und das Handeln der Verwaltung zu kontrollieren und sicherzustellen, dass staatliche Entscheidungen fair, transparent und im Einklang mit den Gesetzen getroffen werden. Es schützt die Rechte und Interessen der Bürger und schafft Mechanismen zur Überprüfung und Anfechtung von Verwaltungsentscheidungen. Das Verwaltungsrecht ist daher von grundlegender Bedeutung für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung der individuellen Freiheiten in einer demokratischen Gesellschaft.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Verwaltungsrechts liegt in der Regelung des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat. Es betrifft eine breite Palette von Angelegenheiten, von Umweltschutz und Gesundheitsvorschriften bis hin zu Einwanderungs- und Sozialleistungen. Das Verwaltungsrecht schafft klare Verfahren und Standards, die die Verwaltung einhalten muss, und stellt sicher, dass Bürger angemessene Verfahrensrechte und Schutz genießen. Kurz gesagt, das Verwaltungsrecht trägt dazu bei, die Integrität und Effizienz der Regierungsführung zu gewährleisten und gewährleistet gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Bürger vor übermäßiger staatlicher Macht.