Ein seit langem geplantes Projekt unserer Kanzlei nähert sich dem Coming Out: im Mai werden wir mit unserem ersten Podcast „LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS“ mit Gesprächen über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kulturveranstaltungsbranche On Air gehen. Den Anfang macht ein Tutorial zu dem steuerrechtlichen Dauerbrenner „Ausländersteuer“. In kurzen Abständen wird es dann weitergehen mit einer ausführlichen Darstellung der diversen Freistellungsmöglichkeiten ausländischer Künstler und Tourneeveranstalter von der Besteuerung ihrer Einnahmen im Inland.
Aber unser Programm wird sich nicht lediglich auf steuerrechtliche Themen beschränken. Ausführlich beschäftigen werden wir uns nach Podcasts zur Umsatzbesteuerung im Veranstaltungsgeschäft und dem Dauerbrenner Künstlersozialabgabe auch mit den vielen Problemen, die immer wieder beim
Abschluss und der Durchführung und bei der Nicht- und Schlechterfüllung von Veranstaltungs- und Agentur- und Managementverträgen entstehen. Und das werden sicher nicht alle Themen bleiben.
Unsere Zielgruppe sind Live-Veranstalter, Vermittler, Künstlermanager und natürlich auch Künstler. Wir wollen alle erreichen, die Live-Darbietungen auf die Bühne bringen oder mit ausübenden Künstlern zusammenarbeiten. Und auch Rechtsanwaltskolleginnen und Kollegen, die sich über die rechtlichen Themen der Kulturveranstaltungsbranche informieren wollen, sind herzlich eingeladen, sich bei LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS einzuschalten. Die Podcasts werden auf allen gängigen Plattformen abrufbar sein.
Mit LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS wollen wir dort anknüpfen, wo die meisten Lehrgänge und Vorträge zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsbereichs aufhören. Wir wollen Grundwissen vertiefen, Rechtsirrtümer auszuräumen und erreichen, dass die vermittelten Informationen den Hörerinnen und Hörern tatsächlich einen Erkenntnisgewinn und Wissenszuwachs bringen.
Und damit diese Podcasts keine Einweggasse bleiben, erhalten Sie die Möglichkeit, uns Fragen zuzusenden. Wir werden diese sammeln und sie dann in einem Podcast „Live Entertainment Law – Nachgefragt“ beantworten.
Da das alles kein trockener Rechtsvortrag werden soll, werde ich zu den jeweiligen Themen Gesprächspartner:innen einladen, die mit ihren Fragen den Gesprächsfaden in der Hand haben und dafür sorgen werden, dass die Inhalte verständlich bleiben.
Prof. Jens Michow – Seniorpartner der Kanzlei
Bei den ersten beiden Tutorials wird das Frau Inke Möller sein. Sie ist Leiterin der Veranstaltungsabteilung bei der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH. Kennengelernt habe ich sie erst vor kurzem durch ein Beratungsgespräch zum Thema Ausländersteuer. Und als sie mir dann noch verriet, dass sie bereits vor einigen Jahren eines meiner Steuerrechtsseminare besucht habe, war mir klar, dass sie eine gute Gesprächspartnerin bei den ersten Tutorials sein wird.