Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt derzeit ein neues IT – Verfahren für den Steuerabzug bei Vergütungszahlungen an beschränkt Steuerpflichtige ein. Das Verfahren wird das bisherige Verfahren vollständig ersetzen. Die Neuerungen sind insbesondere für die international agierende Kultur- und Veranstaltungsbranche bei Zahlungen am Ausland ansässige Künstler und Produktionsgesellschaften von erheblicher Bedeutung.
Was sich ändern wird:
– Mit der Einführung des neuen IT – Verfahrens werden neue Steuernummern für den Steuerabzug nach # 50a EStG vergeben;
– aufgrund des Kassenwechsels ist für erteilte Lastschrift-Einzugsermächtigungen die Erteilung eines neuen Lastschriftmandates erforderlich;
– Das neue Formular für die Anmeldung des Steuerabzugs ist im BZSTOnline–Portal unter https://www.elster.de/bportal abrufbar;
– Für die Einreichung der Steueranmeldung findet sich auf der Internetseite des BZST unter Abzugsteuern > Abzugsteuern nach # 50a EStG > Elektronische Datenübermittlung eine „Schritt für Schritt für Schritt Anleitung“.
– Wichtig: Steueranmeldungen nach # 50a EStG können nur noch über das Online-Portal des BZST abgegeben werden. Dafür ist ab sofort nur noch die neue Steuernummer zu verwenden.
Weitere Informationen zu dem neuen Verfahren sind abrufbar unter www.bzst.de/50a-Fachverfahren