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Neues IT – Verfahren für den Steuerabzug bei Vergütungszahlungen an beschränkt Steuerpflichtige

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt derzeit ein neues IT – Verfahren für den Steuerabzug bei Vergütungszahlungen an beschränkt Steuerpflichtige ein. Das Verfahren wird das bisherige Verfahren vollständig ersetzen. Die Neuerungen sind insbesondere für die international agierende Kultur- und  Veranstaltungsbranche bei Zahlungen am Ausland ansässige Künstler und Produktionsgesellschaften von erheblicher Bedeutung.

Was sich ändern wird:

– Mit der Einführung des neuen IT – Verfahrens werden neue Steuernummern für den Steuerabzug nach # 50a EStG vergeben;

– aufgrund des Kassenwechsels ist für erteilte Lastschrift-Einzugsermächtigungen die Erteilung eines neuen Lastschriftmandates erforderlich;

– Das neue Formular für die Anmeldung des Steuerabzugs ist im BZSTOnline–Portal unter https://www.elster.de/bportal abrufbar;

– Für die Einreichung der Steueranmeldung findet sich auf der Internetseite des BZST unter Abzugsteuern > Abzugsteuern nach # 50a EStG > Elektronische Datenübermittlung eine „Schritt für Schritt für Schritt Anleitung“.

– Wichtig: Steueranmeldungen nach # 50a EStG können nur noch über das Online-Portal des BZST abgegeben werden. Dafür ist ab sofort nur noch die neue Steuernummer zu verwenden.

Weitere Informationen zu dem neuen Verfahren sind abrufbar unter www.bzst.de/50a-Fachverfahren