Pressemitteilung
(Hamburg, 3.6.2025) Die Rechtsanwaltskanzlei “Michow & Ulbricht Rechtsanwälte – Kanzlei für Medien und Live Entertainment-Recht“ startete gestern die Podcast -Serie „LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS“ mit einem einstündigen Tutorial zum Recht der beschränkten Steuerpflicht. In zweiwöchentlich erscheinenden Episoden will sich darin der Seniorpartner, Prof. Jens Michow, allen für die Kulturveranstaltungswirtschaft relevanten Rechtsfragen widmen. Gesprächspartnerin der Tutorials ist Inke Möller, Leiterin der Veranstaltungsabteilung bei der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH.
„Nach jahrzehntelanger Vortragstätigkeit und der Veranstaltung zahlreicher öffentlicher Seminare sowie der im vergangenen Jahr erschienenen 2. Auflage unseres Buches zum Veranstaltungsrecht freue ich mich, dass wir mit “Live Entertainment Law für Profis“ nun auch digital einen Beitrag zur Fortbildung in wesentlichen Rechtsthemen des Wirtschaftsbereichs leisten können“ kommentiert der Veranstaltungsrechtsexperte das Projekt.
Die Anzahl der geplanten Episoden sei bisher unlimitiert. „Fest steht, dass sich die Serie sukzessiv mit allen rechtlich für den Wirtschaftszweig relevanten Themen auseinandersetzen wird“ berichtet Michow. „Das Debut-Thema ‚Ausländersteuer‘ ist zwar sehr komplex und thematisch anstrengend, aber der Umgang mit der Haftungsschuld des Veranstalters ist für viele Praktiker immer noch eine Herausforderung und Unkenntnis führt immer wieder zu sehr unangenehmen Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden“.
Bereits in zwei Wochen soll Folge Nr. 2 erscheinen. Darin geht es dann um die Freistellungsmöglichkeiten von der inländischen Besteuerung und dem Recht der Doppelbestuerungsabkommen, gefolgt von Folge 3 mit dem Recht der Künstlersozialabgabe. Wie Michow ankündigt, wird sich das Programm aber nicht lediglich auf steuer- und abgaberechtliche Themen beschränken. Ausführlich beschäftigen will man sich auch mit der Gestaltung sowie der Nicht- und Schlechterfüllung von Veranstaltungsverträgen, dem branchenrelevanten Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht u.v.m.
„Unsere Zielgruppe sind Live-Veranstalter, Vermittler, Künstlermanager und natürlich auch Künstler. LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS knüpft dort an, wo die meisten Darstellungen der rechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsbereichs aufhören. Wir wollen Wissen vertiefen, Rechtsirrtümer ausräumen und erreichen, dass die vermittelten Informationen den Hörerinnen und Hörern einen möglichst großen Erkenntnisgewinn und Wissenszuwachs bringen“, so Michow.
Man wolle alle erreichen, die Live-Darbietungen auf die Bühne bringen oder mit ausübenden Künstlern zusammenarbeiten. Und auch Rechtsanwaltskolleginnen und Kollegen, die sich über die rechtlichen Themen der Kulturveranstaltungsbranche informieren wollen, werden herzlich eingeladen, LIVE ENTERTAINMENT LAW FÜR PROFIS zu folgen. Geplant ist auch ein „Live Entertainment Law – Nachgefragt“, in welchem von den Hörerinnen und Hörern eingegangene Fragen gesammelt und sporadisch beantwortet werden.
Spotify:
https://open.spotify.com/episode/5YQgAOjYNNNeW0dI8Op6Xk?si=zm8Gfj-HRq2TvxWx8hqOOQ
Amazon:
https://music.amazon.de/podcasts/3b61da56-c88d-47d4-a7ec-b21585aa89f6/live-entertainment-law-f%C3%BCr-profis?referrer=https://music.amazon.de/
Youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=V1nMriby_FY
Herausgeber:
Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht
Lenhartzstr. 15
20249 Hamburg
Tel: +49 40 460567