Wir beraten Sie
bei der Befreiung von der Haftung für die Steuerpflicht für Einnahmen ausländischer Künstler:innen und Tourneeveranstalter:innen in Deutschland
bei der Abwehr der Steuerfreistellungen und der Anwendung des korrekten Umsatzsteuersatzes
in allen Problemen mit der Versicherungs- und Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz