Skip to content Skip to footer
Über uns, Hamburger Live-Entertainment-Rechts Anwälte

Die Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht ist seit mehr als drei Jahrzehnten auf die Querschnittsmaterie des Live-Entertainment- und Kulturveranstaltungsrechts spezialisiert.

Wir bieten fundierte rechtliche Beratung – unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Vertragsgestaltung für Künstler, Veranstalter und Agenturen
  • Künstlersozialabgaberecht
  • Branchenspezifisches Steuerrecht
  • Urheberrechtliche, marken- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten
  • Auseinandersetzungen mit Verwertungsgesellschaften, insbesondere mit der GEMA

Zu unserer Mandantschaft zählen u.a. namhafte Künstler:innenVeranstaltungsunternehmenVermittlungs– und Gastspielagenturen sowie Betreiber von Spielstätten. Sie profitiert nicht nur von unserer juristischen Fachkompetenz in diesen spezialisierten Rechtsgebieten, sondern auch von unserer langjährigen Praxiserfahrung – als Veranstalter, Künstlermanager und Künstleragent (Michow Concerts + Management GmbH), als Betreiber eines der ersten deutschen Independent-Labels (Antagon Musikgesellschaft) sowie als Musikverleger (Antagon Musikverlag).

Lassen Sie sich rechtzeitig rechtlich beraten.
Ein Gerichtsverfahren ist in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden als eine frühzeitige rechtliche Beratung – etwa bei der Erstellung oder Prüfung von Vertragsdokumenten, dem Abschluss außergerichtlicher Vergleiche oder wirtschaftlich relevanten Entscheidungen in Rechtsfragen.

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in der Hansestadt Hamburg. Unsere Mandantschaft ist international. Verhandlungen führen wir verhandlungssicher auf Englisch und Französisch. Unsere eigene langjährige Tätigkeit in der Veranstaltungs- und Kulturbranche ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit – denn die branchenspezifischen Abläufe und Herausforderungen sind uns aus praktischer Erfahrung vertraut. Eine zeitaufwendige Einführung in die Praxis entfällt.

 

 

Herausragende Mandate unserer Hamburger Kanzlei

Zu den herausragenden Mandaten unserer Kanzlei zählen u.a.:
Klärung der Reichweite der Künstlersozialabgabepflicht von Künstlervermittlern und Tourneeveranstaltern
Musterverfahren zur Abgrenzung von erlaubter Nutzung und dem Plagiat von Musical-Rechten
Musterverfahren zu den Unterlassungsansprüchen von Veranstaltern gegen Anbieter im Ticketzweitmarkt
Schiedsgerichts- und Rechtsverfahren gegen die GEMA zur Angemessenheit von Veranstaltertarifen
Abwehr von Ansprüchen der GEMA bei Aufführung sog. GEMA-freier Musik
Abwehr des Vorwurfs der verbotenen Nutzung von Urheberrechten und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten bei Musicalaufführungen
Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch falsche Berichterstattung über einen prominenten Künstler
Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen wegen unerlaubter Bearbeitung und Verbreitung des Musikwerks ‚Hamburg meine Perle‘
Unterlassungsverfahren wegen rechtswidriger Registereintragung und Nutzung der Marke Boney M
Verfahren zur Haftung des Vergütungsschuldners für die inländische Steuerpflicht beschränkt steuerpflichtiger Künstler und Veranstalter;

Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Anwälte im Veranstaltungsrecht und mehr

Medienrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet sondern eine Querschnittsmaterie, deren Grundlagen in einer Vielzahl von Gesetzen und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu finden sind.