Die Kanzlei
Seit 30 Jahren sind wir maßgeblich daran beteiligt, die Strukturen der deutschen Musik- und Veranstaltungswirtschaft mit unserer rechtlichen Expertise und unseren Erfahrungen aus der Branchenpraxis mitzugestalten.
Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen im Vertrags-, Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht aber auch dem branchenspezifischen Steuer- und Künstlersozialversicherungsrecht der Live Entertainment-, Veranstaltungs- und Musikbranche.
Die Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht ist seit mehr als drei Jahrzehnten auf die Querschnittsmaterie des Live-Entertainment- und Kulturveranstaltungsrechts spezialisiert.
Wir bieten fundierte rechtliche Beratung – unter anderem in folgenden Bereichen:
- Vertragsgestaltung für Künstler, Veranstalter und Agenturen
- Künstlersozialabgaberecht
- Branchenspezifisches Steuerrecht
- Urheberrechtliche, marken- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten
- Auseinandersetzungen mit Verwertungsgesellschaften, insbesondere mit der GEMA
Zu unserer Mandantschaft zählen u.a. namhafte Künstler:innen, Veranstaltungsunternehmen, Vermittlungs– und Gastspielagenturen sowie Betreiber von Spielstätten. Sie profitiert nicht nur von unserer juristischen Fachkompetenz in diesen spezialisierten Rechtsgebieten, sondern auch von unserer langjährigen Praxiserfahrung – als Veranstalter, Künstlermanager und Künstleragent (Michow Concerts + Management GmbH), als Betreiber eines der ersten deutschen Independent-Labels (Antagon Musikgesellschaft) sowie als Musikverleger (Antagon Musikverlag).
Lassen Sie sich rechtzeitig rechtlich beraten.
Ein Gerichtsverfahren ist in der Regel mit deutlich höheren Kosten verbunden als eine frühzeitige rechtliche Beratung – etwa bei der Erstellung oder Prüfung von Vertragsdokumenten, dem Abschluss außergerichtlicher Vergleiche oder wirtschaftlich relevanten Entscheidungen in Rechtsfragen.
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in der Hansestadt Hamburg. Unsere Mandantschaft ist international. Verhandlungen führen wir verhandlungssicher auf Englisch und Französisch. Unsere eigene langjährige Tätigkeit in der Veranstaltungs- und Kulturbranche ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit – denn die branchenspezifischen Abläufe und Herausforderungen sind uns aus praktischer Erfahrung vertraut. Eine zeitaufwendige Einführung in die Praxis entfällt.
Herausragende Mandate unserer Hamburger Kanzlei
Zu den herausragenden Mandaten unserer Kanzlei zählen u.a.:Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Anwälte im Veranstaltungsrecht und mehr
Medienrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet sondern eine Querschnittsmaterie, deren Grundlagen in einer Vielzahl von Gesetzen und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu finden sind.