im Rahmen der Arbeit an der 2. Auflage unseres Handbuches zum Recht der Konzert- und Unterhaltungsveranstaltungen haben wir unsere Vertragsmuster für
– Konzert-/Aufführungsverträge zwischen Künstlern und Veranstaltern;
– Künstlerverträge für Gastspielauftritte zwischen Agenturen und Künstlern und
– Gastspielverträge zwischen Agenturen und Veranstaltern
nicht nur inhaltlich vollständig überarbeitet und wesentlich ergänzt, sondern auch durch eine Gestaltung im Excel-Format deren Anwendbarkeit und Individualisierbarkeit in der Praxis wesentlich erleichtert.
Erstmalig bieten unsere Vertragsmuster dem Anwender die Möglichkeit, auch bei Verträgen mit im Ausland ansässigen Künstlern oder Tourneeveranstaltern sowie Veranstaltungen, die im Ausland stattfinden, im Multiple-Choice-Verfahren bereits Festlegungen/Klarstellungen zu steuerlichen Verantwortlichkeiten der Vertragspartner vorzunehmen. So enthalten die Muster juristisch belastbare optionale Regelungen zur Festlegung der
– (Umsatz-)Steuerbarkeit der Leistung von Künstlern und Agenturen bei Auftrittsvermittlungen ins Ausland;
– (Umsatz-)Steuerbarkeit der Leistung bei eigenen Veranstaltungen mit Künstlern im Ausland;
– (Umsatz-)Steuerbarkeit der Leistung bei Verpflichtungen ausländischer Künstler für Auftritte im Inland;
– Verantwortlichkeit der Vertragspartner bei beschränkter (Einkommen-)Steuerpflicht im In- und Ausland bei Brutto- und Netto-Deals.
Die Vertragsmuster enthalten ferner
– übersichtliche Wahlmöglichkeiten zwischen allen relevanten Vergütungsformen;
– Regelungen für die Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungsausfällen;
– eine ausformulierte Gebietsschutzklausel sowie
– rechtlich durchsetzbare AGB
Das Excel-Format der Muster bietet Ihnen die Möglichkeit, je nach Bedarf einzelne Punkte (Zeilen) einfach zu löschen und den Vertrag damit auf jeden Einzelfall anzupassen. Und natürlich haben wir in die neuen Vertragsmuster auch die von unserer Kanzlei entwickelte Feststellung integriert, dass es sich bei dem Vertragstext um ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben handelt – dass das Dokument also nicht vertragsbegründend ist, sondern lediglich die bereits mündlich oder per Mail getroffenen Vereinbarungen zusammenfasst.
Sollten Sie Interesse daran haben, Nutzungsrechte an diesen Vertragsmustern zu erwerben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.