Die Kanzlei
Seit 30 Jahren sind wir maßgeblich daran beteiligt, die Strukturen der deutschen Musik- und Veranstaltungswirtschaft mit unserer rechtlichen Expertise und unseren Erfahrungen aus der Branchenpraxis mitzugestalten.
Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen im Vertrags-, Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht aber auch dem branchenspezifischen Steuer- und Künstlersozialversicherungsrecht der Live Entertainment-, Veranstaltungs- und Musikbranche.
Seit fast 30 Jahren hat die Rechtsanwaltskanzlei Michow & Ulbricht ihren Arbeitsschwerpunkt im Medienrecht und in den Querschnittsmaterien des Live Entertainment-, Kulturveranstaltungs- , Games-Rechts dem Recht der Verwertungsgesellschaften. Aber auch im Künstlersozialversicherungsrecht, dem branchenrelevanten Steuerrecht und bei Streitigkeiten über die Angemessenheiten von Vergütungsforderungen der GEMA erhalten Sie von uns kompetenten Rechtsrat. Zu unseren Mandanten zählen namhafte Künstler, Veranstaltungsunternehmen, Vermittlungs- und Gastspielagenturen sowie Betreiber von Spielstätten. Unsere Mandantschaft profitiert nicht nur von unserer rechtlichen Expertise in diesen speziellen Rechtsbereichen, sondern auch von unseren jahrzehntelangen Erfahrungen in der Praxis – als Veranstalter, Künstlermanager, und Künstleragent (Michow Concerts + Management GmbH) , Betreiber eines der ersten Independent-Labels, Musikverleger (antagon Musikgesellschaft) und Spieleentwickler.
Herausragende Mandate unserer Hamburger Kanzlei
Zu den herausragenden Mandaten unserer Kanzlei zählen u.a.:Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Anwälte im Veranstaltungsrecht und mehr
Medienrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet sondern eine Querschnittsmaterie, deren Grundlagen in einer Vielzahl von Gesetzen und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu finden sind.